E-Rechnung einfach erledigt mit Lexware
Ab Januar 2025 sind Selbstständige und Unternehmer im B2B-Bereich verpflichtet, E-Rechnungen schreiben und empfangen zu können. Das heißt: Word-, Excel- und PDF-Rechnungen sind bis auf wenige Ausnahmen bald nicht mehr möglich. Die gute Nachricht: Vieles wird einfacher. Wir geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung und die kommende E-Rechnungspflicht.
Die elektronische Rechnung wird Pflicht
Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen auszustellen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen. Bis zum 1. Januar 2028 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen.
Die Übergangsfristen im Überblick
(Quellen : HAUFE / IHK Frankfurt)
Lexware vor ORT:
Wir beteiligen uns dieses Jahr nicht bei der Veranstaltung "Lexware vor Ort".
Das Hauptaugenmerk bei den Produkten Buchhaltung , Warenwirtschaft und Faktura ist die Umsetzung der eRechnung. In der Version 2024 wurde schon vieles abgebildet
und hat mit der Version 2025 seinen Abschluss. Besonderheit: ab der Version 2025 ist der Versand eine eRechnung GRATIS.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung oder haben Sie eine sehr alte Lexware Version, setzten Sie sich mit uns in Verbindung.
Falls Sie die Informationen der Veranstaltung "Lexware vor Ort" wünschen, senden wir Ihnen gerne die INFOs zu. Einfach eine eMail an uns.